Kon­di­tio­nen

Die Kosten für die Psycho­therapie kön­nen von der Grund­ver­si­che­rung oder von Ihnen pri­vat über­nom­men werden. 
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Abrech­nung über die Grundversicherung

Ich bin von der obli­ga­to­ri­schen Kran­ken­kasse (Grund­ver­si­che­rung) aner­kannt und arbeite nach dem Anord­nungs­mo­dell für psy­cho­lo­gi­sche Psycho­therapie. Damit die Kosten der Psycho­therapie von der Grund­ver­si­che­rung über­nom­men wer­den, braucht es eine ärzt­li­che Anord­nung durch einen All­ge­mein­me­di­zi­ner (z.B. Haus­arzt), Psych­ia­ter oder Fach­arzt für psy­cho­so­ma­ti­sche Medi­zin. Das von mir bereits aus­ge­füllte Anord­nungs­for­mu­lar kön­nen Sie hier herunterladen:

 

Anord­nungs­for­mu­lar
Bitte brin­gen Sie die ärzt­li­che Anord­nung zusam­men mit Ihrer Kran­ken­kas­sen­karte zum Erst­ge­spräch mit oder las­sen Sie die Anord­nung direkt von Ihrem Arzt an meine HIN-geschützte E‑Mailadresse claudia.schildknecht@fsp-hin.ch zusenden.
 
Die Kosten rich­ten sich nach dem gel­ten­den Psy­Ta­rif und wer­den von der Grund­ver­si­che­rung fast voll­stän­dig über­nom­men. Ihr Anteil setzt sich aus der jähr­li­chen Fran­chise und dem Selbst­be­halt von 10% zusammen.

 

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Abrech­nung über die Grund­ver­si­che­rung (dele­gierte Psychotherapie)

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Tarife für Selbstzahler

  • Ein­zel­ge­spräch (in der Pra­xis, per Tele­fon oder Video­te­le­fo­nie) jeweils 160 CHF / 50 Minuten
  • Erst­ge­spräch / Mehr­per­so­nen­ge­spräch (mit Part­ner, Ange­hö­ri­gen etc.) jeweils 240 CHF / 75 Minuten

Die Vor- und Nach­be­rei­tung der Sit­zun­gen ist im Preis inbe­grif­fen. Alle übri­gen Lei­stun­gen (Erstel­lung von Berich­ten, Tele­fo­nate und Bespre­chun­gen mit Dritt­per­so­nen) wer­den nach Zeit­auf­wand zusätz­lich ver­rech­net. Dau­ert eine Sit­zung etwas län­ger, wird die effek­tive Zeit der Sit­zung verrechnet. 

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Ter­min­ver­hin­de­rung und ver­säumte Sitzungen

Ver­ein­barte Ter­mine sind ver­bind­lich. Falls Sie den Ter­min nicht wahr­neh­men kön­nen, möchte ich Sie bit­ten, mich so früh wie mög­lich per Mail zu informieren.

Bitte beach­ten Sie, dass ver­ein­barte Ter­mine im Ver­hin­de­rungs­fall min­de­stens 24 Stun­den im Vor­aus abge­sagt wer­den müs­sen, Absa­gen für Ter­mine am Mon­tag bereits am Frei­tag und für Ter­mine direkt nach Fei­er­ta­gen vor den Fei­er­ta­gen. Bei kurz­fri­sti­gen Absa­gen und ver­säum­ten Ter­mi­nen wird Ihnen der Ter­min voll­stän­dig in Rech­nung gestellt.

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